Geflügelpest vom Typ H5N8

Am 12. März 2020 wurde hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 in einem Kleinbestand der Gemeinde Bad Lausik im Landkreis Leipzig nachgewiesen. Dies ist der dritte Ausbruch von HPAI in Deutschland in diesem Jahr. Bereits am 7. Februar 2020 wurde HPAI H5N8 in einem Kleinbestand in der Gemeinde Bretzfeld, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.

(Bild: landpixel.de)

Zuvor wurde in Brandenburg am 20.01.2020 ein Fall bei einem Wildvogel gemeldet. Der Kadaver des Tieres wurde im Landkreis Spree-Neiße gefunden. Die Vogelgrippe tritt bereits seit Ende 2019 in Mittel- und Osteuropa auf. In den vergangenen Wochen hatten unter anderem Ungarn, Rumänien, Tschechien und Polen Fälle gemeldet.

 

Die Aviäre Influenza (AI), auch Geflügelpest genannt, wird durch unterschiedliche Subtypen des Influenza-A-Virus hervorgerufen. Das Virus verursacht entweder eine niedrigpathogene Erkrankung mit einem milden Krankheitsverlauf (LPAI) oder eine hochpathogene Erkrankung mit schweren allgemeinen Symptomen(HPAI). Pathogen heißt übersetzt »krank machend«. Es gibt also einen Virus-Typ, der wenig krank macht, und einen Virus-Typ, der sehr krank macht. Es sind vor allem Vögel betroffen, aber auch der Mensch kann sich bei einigen der unterschiedlichen Subtypen anstecken, dann spricht man von einer Zoonose. Die Aviäre Influenza bricht immer wieder auf der ganzen Welt aus.

Bereits 2003 trat die Aviäre Influenza (Subtyp: H7N7) in Deutschland auf, gefolgt von weiteren Ausbrüchen 2005/2006 (H5N1) und 2016/2017 (H5N8). In der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 wurden bei wildlebenden und gehaltenen Vögeln 1262 Seuchenobjekte (zeitlich und geographisch verbundene Ausbrüche) in der zentralen Tierseuchendatenbank gemeldet. Davon waren 114 in Sachsen. 2018 wurde die AI (Subtyp H5N6) in den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien, Irland, Finnland und der Slowakei gefunden. In Deutschland trat sie in einer kleinen Geflügelhaltung auf einer Hallig in Schleswig-Holstein und in Bayern bei einem Wildvogel auf. Im Jahr 2019 wurden keine Ausbrüche der AI in Deutschland gemeldet.

An der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI), dass ein hohes Risiko der Einschleppung der Seuche nach Deutschland besteht, ändert dieser Fall nichts. Besonders für Geflügelhalter ist es wichtig, einen Schwerpunkt auf den Schutz ihrer Bestände zu legen. Dazu gehört die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, sowie Wachsamkeit gegenüber dem Auftreten von möglichen Krankheitsanzeichen. Das Spektrum dieser umfasst fehlende Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Apathie, plötzlichen, starken Leistungsrückgang, zentralnervöse Veränderungen bis hin zu akuten Todesfällen.

Aber auch Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln Wachsamkeit walten lassen. Für die Früherkennung der Seuche ist es wichtig, dass Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. (siehe unten: Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von erkranktem oder verendetem Geflügel)

Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes.